Weiterbildung BKF
Anforderungen an die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind,
erworben werden.
Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden, in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden
(5 x 7h).
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht, regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre.
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann