Die Klasse C1
kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 7,5t,und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen.
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage einer Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eines augenärztlichen Zeugnisses (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren).
Vorbesitz Klasse B notwendig,
keine weiteren Klassen eingeschlossen.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
► gültiger Personalausweis oder Reisepass,
► 1 biometrisches Passbild,
► augenärztliches Gutachten - Sehtest,
► ärztliches Gesundheitsgutachten,
► Erste Hilfe Kurs.
Theoretischer Mindestunterricht:
► 6 Doppelstunden Basiswissen und
► 6 Doppelstunden Spezialwissen C1.
Praktische Pflichtstunden:
► 3 x 45 min Überlandfahrt,
► 1 x 45 min Autobahnfahrt,
► 1 x 45 min Beleuchtungsfahrt.
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann