Vor der C Prüfung muss die B Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Sie können 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse C dürfen Sie fahren:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul.
Gesamtmasse,
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätze und
Anhänger bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse.
Befristet auf 5 Jahre, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eines augenärztlichen Zeugnisses (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren).
Eingeschlossen ist die Klasse C1.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
► gültiger Personalausweis oder Reisepass,
► 1 biometrisches Passbild,
► augenärztliches Gutachten - Sehtest,
► ärztliches Gesundheitsgutachten,
► Bescheinigung über einen Kurs in Erster Hilfe.
theoretische Mindestunterrichte:
► 6 Doppelstunden Basiswissen und
► 10 Doppelstunden Spezialwissen C.
praktische Pflichtstunden:
► 5 x 45 min Überlandfahrt,
► 2 x 45 min Autobahnfahrt,
► 3 x 45 min Beleuchtungsfahrt.
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann