Klasse BE
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max. 3.500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.).
Die zGM des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt.
Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die
Fahrerlaubnis der Klasse C1 E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B
fällt.
Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen
auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger
mit einer zGM über 3.500 kg geführt werden!
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann