Klasse BE
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger oder Sattelanhänger, zGM max. 3.500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.).
Die zGM des Anhängers ist auf 3.500 kg beschränkt.
Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die
Fahrerlaubnis der Klasse C1 E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B
fällt.
Mit einer vor dem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen
auch ab dem 19.01.2013 weiterhin Kombinationen mit einem Anhänger
mit einer zGM über 3.500 kg geführt werden!
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann