Klasse B 17
Ausbildung:
Die Führerscheinausbildung für die Klasse B bzw. BE kann mit 16 1/2 Jahren beginnen.
Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der Ausbildung älterer Führerscheinbewerber.
Antragstellung:
Zusätzlich zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, muss vom Bewerber ein Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell gestellt werden. Die Begleitpersonen müssen bereits bei der Antragstellung benannt werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann bis zu 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung bis zu 1 Monat vorher.
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber die Prüfbescheinigung, in der auch die Begleitperson / Begleitpersonen eingetragen sind.
Wurde die Prüfung vor dem 17. Geburtstag abgelegt, wird die Prüfbescheinigung erst mit Erreichen des 17. Lebensjahres ausgehändigt.
Prüfbescheinigung:
Sie enthält kein Foto des Inhabers.
Deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis mitzuführen.
Sie gilt nur in Deutschland. Im Ausland darf damit nicht gefahren werden. Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt.
Mit der Prüfbescheinigung darf man bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag fahren. Allerdings nur mit Begleitperson.
Der Führerschein sollte daher rechtzeitig bei der Führerscheinbehörde beantragt werden damit er zum 18. Geburtstag ausgehändigt werden kann.
Probezeit:
Die Probezeit beginnt sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Prüfbescheinigung).
Begleitperson:
Die benannten Begleitpersonen müssen
mindestens 30 Jahre alt sein,
mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B) besitzen und
maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Begleitperson hat eine große Verantwortung.
Sie muß die jugendlichen Fahrer dabei unterstützen, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.
Daher muß die Begleitperson
> sich für ihre Aufgabe Zeit nehmen,
>Auffahren, gefährliche Überholmanöver,
> ein Eingreifen in die Fahrtätigkeit vermeiden,
> darauf achten, daß der Fahrer körperlich fit ist,
> die Begleitung unterlassen, wenn sie selbst krank ist oder sich unwohl fühlt,
> verhindern, daß die jungen Fahrer andere gefährden ( z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver),
> während der Fahrt sehr aufmerksam sein,
> Ruhe und Sicherheit vermitteln,
> die Fahrerin, den Fahrer vor und während der Fahrt beraten, wenn dies gefahrlos möglich ist,
> auf partnerschaftliches Verhalten achten,
> stets ihren Führerschein mitnehmen.
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann