Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden.
12x Sonderfahrten (Pflichtfahrten à 45 min) bedeuten:
5x Überland (Landstraße),
4x Autobahn,
3x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Kraftfahrzeuge - ausgen . Kfz der Klassen AM, A 1, A2 und A -
• zGM max. 3.500 kg,
• zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer)ausgelegt und gebaut,
• auch mit Anhänger zGM bis max. 750 kg oder,
• mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Kombination max.3.500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.).
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann