Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und können somit nicht vorher festgelegt werden.
12x Sonderfahrten (Pflichtfahrten à 45 min) bedeuten:
5x Überland (Landstraße),
4x Autobahn,
3x Beleuchtungsfahrten bei Nacht oder Dämmerung.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Kraftfahrzeuge - ausgen . Kfz der Klassen AM, A 1, A2 und A -
• zGM max. 3.500 kg,
• zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer)ausgelegt und gebaut,
• auch mit Anhänger zGM bis max. 750 kg oder,
• mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zGM der Kombination max.3.500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren oder
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer o.ä.).
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann