Klasse A2
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen),
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg,
Mindestalter: 18 Jahre.
Was gilt für Inhaber der Klasse A (beschränkt) ab dem 19.01.2013?
Wer die Klasse A (beschränkt) bis zum 18.01.2013 erworben hat, darf
ohne Umschreibung ab dem 19.01.2013 Krafträder der Klasse A2 und
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der
Klasse A führen.
Bonus bei stufenweisem Aufstieg!
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben,
praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
keine Theorieprüfung,
verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten).
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss:
• am Theorieunterricht teilnehmen,
• die reduzierten Sonderfahrten (3 - 2 - 1) fahren,
• eine theoretische Prüfung ablegen,
• eine praktische Prüfung (60 Minuten) absolvieren.
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann