Klasse A2
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen),
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg,
Mindestalter: 18 Jahre.
Was gilt für Inhaber der Klasse A (beschränkt) ab dem 19.01.2013?
Wer die Klasse A (beschränkt) bis zum 18.01.2013 erworben hat, darf
ohne Umschreibung ab dem 19.01.2013 Krafträder der Klasse A2 und
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der
Klasse A führen.
Bonus bei stufenweisem Aufstieg!
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben,
praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
keine Theorieprüfung,
verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten).
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss:
• am Theorieunterricht teilnehmen,
• die reduzierten Sonderfahrten (3 - 2 - 1) fahren,
• eine theoretische Prüfung ablegen,
• eine praktische Prüfung (60 Minuten) absolvieren.
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann