Klasse A1
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum max. 125 cm3,
Motorleistung max. 11 kW,
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0, 1 kW/kg,
(Eintragung in Feld „Q" der Zulassungsbescheinigung)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h,
Leistung max. 15 kW,
Mindestalter: 16 Jahre.
Ab dem 19. Januar 2013 wird ausschließlich die neue Klasse A 1 erteilt.
Das gilt unabhängig davon, ob der Bewerber z.B. bereits vor dem
Stichtag die theoretische Prüfung abgelegt hat!
Eine vor dem Stichtag erteilte Fahrerlaubnis der Klasse A 1 berechtigt,
Fahrzeuge der „alten" und der neuen Klasse A 1 zu führen - und zwar
ohne Umschreibung!
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann