Klasse A
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen),
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung mehr als 15 kW,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge,
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h,
Leistung mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW,
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von
mindestens zwei Jahren.
A erteilt bis zum 18.01 .2013
Krafträder Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW.
A erteilt ab dem 19.01.2013
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW
(ab vollendetem 21.Lebensjahr).
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann