Klasse A
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen),
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung mehr als 15 kW,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge,
Hubraum mehr als 50 cm3 oder bbH mehr als 45 km/h,
Leistung mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW,
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von
mindestens zwei Jahren.
A erteilt bis zum 18.01 .2013
Krafträder Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW.
A erteilt ab dem 19.01.2013
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW
(ab vollendetem 21.Lebensjahr).
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann