BKF Berufskraftfahrer
Wer ist betroffen?
LKW-Fahrer (ab 3,5t, Klassen C1, C1E, C, CE),
die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr durchführen. Unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbständiger ausgeübt wird.
Wer ist nicht betroffen?
Fahrten, die nicht zum Zweck der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung durchgeführt werden
- z.B. zu privaten Zwecken (eigener Umzug)
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Ausübung des Berufs verwendet werden (Monteure)
- zwecks Wartung und Reparatur oder zur technischen Entwicklung
- Fahrzeuge mit weniger als 45 km/h
Ab wann sind LKW-Fahrer betroffen?
Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW nach dem 10.09.2009 - Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation je nach Klasse und Lebensalter
Danach muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung durchgeführt werden.
Ab wann sind die übrigen LKW-Fahrer betroffen?
Fahrerlaubnisse, die vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben wurden, s.g. Besitzstandswahrung
Erste LKW-Fahrer-Weiterbildung muss zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen sein
Danach muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung durchgeführt werden.
Übergangsfristen
Eine Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse ist zulässig
Bei Abschluss der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf die Frist nicht weniger als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre sein.
Bei Besitzstand muss die Weiterbildung vor dem 10.09.2016 (LKW) abgeschlossen sein, wenn der Führerschein in dem Zeitraum ab dem 10.09.2009 (LKW) verlängert werden muss.
Achtung!
Fahrer mit Besitzstand (Erteilung vor dem 10.09.2009 (LKW)) sollten unbedingt auf den Ablauf der Fahrerlaubnis achten. Wird der Antrag auf Verlängerung erst nach Ablauf der Befristung (Kartenführerschein) oder nach dem 50. Lebensjahr gestellt, wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Der Besitzstand entfällt und es muss eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation absolviert werden.
Das Gleiche gilt bei dem Entzug der Fahrerlaubnis (Punkte, Alkohol etc.)
So läuft es in der Praxis
Nachweis oder Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der (beschleunigten) Grundqualifikation oder den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder
Nachweis der Weiterbildung von einer anerkannten Ausbildungsstätte
Foto
Personalausweis
Führerschein
(bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ärztliches- und augenärztliches Gutachten)
Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)
Liebes Fahrschulteam,
ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Gunther Siegel
Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)
Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Lange
Email: langematze@gmx.net
Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)
Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Baumann