BKF Berufskraftfahrer

Wer ist betroffen?

 

    LKW-Fahrer (ab 3,5t, Klassen C1, C1E, C, CE),

 

die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr durchführen. Unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbständiger ausgeübt wird.

 

 

 

Wer ist nicht betroffen?

 

Fahrten, die nicht zum Zweck der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung durchgeführt werden

 

    - z.B. zu privaten Zwecken (eigener Umzug)

 

    - zur Beförderung von Material oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Ausübung des Berufs verwendet werden (Monteure)

 

    - zwecks Wartung und Reparatur oder zur technischen Entwicklung

 

    - Fahrzeuge mit weniger als 45 km/h

 

 

 

Ab wann sind LKW-Fahrer betroffen?

 

Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW nach dem 10.09.2009 - Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation je nach Klasse und Lebensalter

 

Danach muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung durchgeführt werden.

 

 

 

Ab wann sind die übrigen LKW-Fahrer betroffen?

 

Fahrerlaubnisse, die vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben wurden, s.g. Besitzstandswahrung

 

Erste LKW-Fahrer-Weiterbildung muss zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 abgeschlossen sein

Danach muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung durchgeführt werden.

 

 

 

Übergangsfristen

 

Eine Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse ist zulässig

 

Bei Abschluss der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf die Frist nicht weniger als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre sein.

 

Bei Besitzstand muss die Weiterbildung vor dem 10.09.2016 (LKW) abgeschlossen sein, wenn der Führerschein in dem Zeitraum ab dem 10.09.2009 (LKW) verlängert werden muss.

 

 

 

Achtung!

 

Fahrer mit Besitzstand (Erteilung vor dem 10.09.2009 (LKW)) sollten unbedingt auf den Ablauf der Fahrerlaubnis achten. Wird der Antrag auf Verlängerung erst nach Ablauf der Befristung (Kartenführerschein) oder nach dem 50. Lebensjahr gestellt, wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Der Besitzstand entfällt und es muss eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation absolviert werden.

 

Das Gleiche gilt bei dem Entzug der Fahrerlaubnis (Punkte, Alkohol etc.)

 

 

 

So läuft es in der Praxis

 

Nachweis oder Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der (beschleunigten) Grundqualifikation oder den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder

    Nachweis der Weiterbildung von einer anerkannten Ausbildungsstätte

 

    Foto

 

    Personalausweis

 

    Führerschein

 

    (bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ärztliches- und augenärztliches Gutachten)

 

Fahrschule Stöckner
Isarring 6

83661 Lenggries

Tel. 08042/918327

Mein Team und ich freuen sich Sie kennenzulernen.

Anmeldung und Unterricht:

Anmeldung:

__________

 

Dienstag & Donnerstag

ab 18.00 Uhr

 

Unterricht:

______________

 

19.00 - 20.30 Uhr

Kommentare: 3
  • #3

    Gunther Siegel (Sonntag, 25 Juli 2021 22:00)

    Liebes Fahrschulteam,

    ich habe vor ca. 1 Jahr bei Euch den B196 erworben. Nachdem ich gerade meine Steuererklärung bearbeite ist mir aufgefallen, dass ich hierfür keine Rechnung bekommen habe bzw. auch nie die Gebühr i.H.v. 780,- € überwiesen habe. Bitte um kurze Überprüfung und kurze Nachricht.

    Herzlichen Dank und beste Grüße

    Gunther Siegel

  • #2

    Matthias Lange (Freitag, 26 Februar 2021)

    Servus guten Abend, ich wollte mal nachfragen was bei ihnen die Anmeldung kostet, was eine Fahrstunde zu 45 min und die Besonderen Ausbildungsfahrten kosten, und natürlich die Prüfungen?
    ich weis nicht in wie weit noch meine Alte ThoepPrüfung durch Corona bestand hat, ob dem entsprechend es geringere Kosten gibt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Lange

    Email: langematze@gmx.net

  • #1

    Baumann Ingrid (Dienstag, 29 Mai 2018 20:04)

    Grüße Gott, ich würde gerne ein Fahrtraining mit dem Wohnmobil machen. Gibt es bei Ihnen diese Möglichkeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Baumann